Bei dem Abmahnverein Lauterer Wettbewerb e.V. aus München handelt es sich um einen noch recht jungen Abmahnverein, welcher im Bereich der Beleuchtungsbranche und auch insgesamt aktuell lediglich über 10 Mitgliedsunternehmen verfügt und für seine Mitglieder deutschlandweit abmahnt.
Vertragsstrafeneinforderungen und gerichtliche Verfahren werden in der Regel dabei auf die Rechtsanwaltskanzlei Loschelder Leisenberg aus München übertragen und geltend gemacht. Der Verein, wie auch die Rechtsanwaltskanzlei, haben ihren jeweiligen Firmensitz im selben Geschäftsgebäude in der Maximilianstraße 29 in München.
Im vorliegenden Fall hatte der Lauterer Wettbewerb e.V. erneut einen Mitbewerber aus der Beleuchtungsbranche außergerichtlich abgemahnt, obgleich dieser bereits seit Jahren bei der Stiftung EAR als Hersteller registriert ist. Abgemahnt wurde dabei die Registrierung in einer falschen Geräteart. Nach Zurückweisung der außergerichtlichen Abmahnung als unbegründet beantragte der Abmahnverein daraufhin durch die Rechtsanwaltskanzlei Loschelder Leisenberg eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München I (LG München, Az.: 4 HK O 3142/18).
Das Abmahnverein ist bekannt vor dem Landgericht München I
Das Landgericht setzte für eine Entscheidung über den Antrag zunächst eine mündliche Verhandlung an und hörte in dieser die beteiligten Rechtsanwälte.
Nachdem der Verein durch seinen Rechtsanwalt vortragen ließ, die Behörde EAR könne auch verbindliche Aussagen über die voraussichtlichen Entsorgungskosten treffen und sei hierfür auch zuständig, wurde dem Abmahnverein nahegelegt, seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzunehmen. Die Antragstellerin nahm diesen Rat jedoch nicht an, sodass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Abmahnverein Lauterer Wettbewerb e. V. durch Endurteil am 19.03.2018 zurückgewiesen wurde.
Das Urteil (LG München, Az.: 4 HK O 3142/18) ist seit dem 19.07.2018 rechtskräftig, nachdem die durch den. Lauterer Wettbewerb e. V. eingelegte Berufung vom Verein am Ende der mündlichen Verhandlung vor dem OLG München am 19.07.2018 zurückgenommen worden war, um ein zurückweisendes Berufungsurteil des OLG München abzuwenden.
Sollten auch Sie von der Abmahntätigkeit des Abmahnvereins Lauterer Wettbewerb e. V. betroffen sein oder sich seitens der Rechtsanwälte Loschelder Leisenberg für den Abmahnverein Ansprüchen gegenüber ausgesetzt sehen, so steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Schomaker gern mit Ihrer Fachkompetenz im Bereich Elektrogesetz zu Verfügung.
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