GmbH, UG, Ltd., AG, GbR, e.K., oHG, KG, KGaA, eV und eG …
Das Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen (GbR, KG, KGaA, oHG, e.K., eG und eV) und der Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, Ltd. und AG) sind in ihrer rechtlichen Ausgestaltung und täglichen Praxis – insbesondere im Zusammenhang mit den Gesellschafterversammlungen und Mitgliederversammlungen – äußerst kompliziert und komplex.
Wir beraten und begleiten Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmensgründer bei den unterschiedlichsten Sachverhalten und Fragestellungen, die eine Gesellschaft mit sich bringen kann.
Unsere Leistungsangebote:
Wir stehen Ihnen grundsätzlich für Ihre sämtlichen Anliegen und Anfragen zu Verfügung, z. B.:
- Überprüfung und „Anfechtung“ von Beschlüssen.
- Verträge auf Gesellschafter- und Geschäftsführerebene.
- Beratungsdienstleistungen auf Stundenhonorarbasis im Rahmen eines Dauermandates zum fairen Preis und akzeptabler Kündigungsfrist.
Sprechen Sie uns an.