Worum geht es im Wettbewerbsrecht (Gewerblicher Rechtsschutz)?
Das Wettbewerbsrecht regelt die Grundsätze, nach welchen gewerbliche Mitbewerber nebeneinander auf den Märkten in Deutschland Handel treiben dürfen, damit es untereinander fair zugeht.
Als Märkte nehmen neben den herkömmlichen Ladengeschäften einer Stadt immer mehr der stark wachsende Internethandel mit seinen Internetshops eine wichtige Rolle ein. Das Geschäftsgebaren in den tausenden Internetshops, auf Amazon.de, Ebay.de, Yatego.de, oder anderen gleicht dabei derzeit häufig einem Abmahnkrieg, in welchem der eine ggü. dem anderen das Unterlassen unlauterer, rechtwidriger Geschäftspraktiken sucht.
Egal, ob Sie sich gegen Ansprüche eines Mitbewerbers zur Wehr setzen wollen oder das unlautere Verhalten eines Mitbewerbers unterbinden möchten, geht es in der Regel nicht erfolgreich ohne Anwalt.
Wir sind Mitglied in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V. (GRUR).
Unsere Leistungsangebote:
Wir stehen Ihnen grundsätzlich für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Thema „Abmahnung“ zu Verfügung.
Das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes – gerade auf dem Gebiet des Internethandels – gehört zu unseren Kernkompetenzen.
Rechtsanwalt Schomaker ist Mitglied in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V. (GRUR).
Unsere Mandanten wünschen in der Regel (Auszug):
- Prüfung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen eines Mitbewerbers.
- Geltendmachung von eigenen
- Unterlassungs-
- Auskunfts-
- Schadensersatzansprüchen gegen unlauter handelnde Mitbewerber.
- Einforderung von Vertragsstrafen aus Unterlassungserklärungen.
- Vertretung vor Gericht deutschlandweit:
- einstweilige Verfügung
- Hauptsacheverfahren
- negative Feststellungsklage
- Berufungsverfahren
Gern können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.